Unser bedrucktes Klebeband, jetzt noch günstiger. Zum Beispiel: 36 Rollen PVC-Klebeband, einfarbig bedruckt € 187,00
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Lautenbag Reclame v.o.f. mit Sitz in (8935 GR) Leeuwarden unter der Adresse Weideflora 289, eingetragen bei der Handelskammer in den nördlichen Niederlanden unter der Nummer: 01045202. Im Folgenden als Lautenbag bezeichnet. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie auch unter: www.lautenbagreclame.nl
Gültigkeit der Bedingungen
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und alle Rechtsgeschäfte, die Lautenbag unter welcher Handelsbezeichnung Lautenbag abschließt.
Bietet an
2. Alle Angebote und/oder Kostenvoranschläge sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, freibleibend und beruhen auf den mit den Anfragen übermittelten Daten, Zeichnungen, Texten etc. Diese werden erst mit Vertragsschluss verbindlich. Alle mit dem Angebot gelieferten Zeichnungen und Daten wie Maße, Gewichte, Kapazitäten und Mengen sind so genau wie möglich. Diese Angaben sind nur insoweit verbindlich, als sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden, Einzelheiten brauchen nicht angegeben zu werden.
Zustimmung
3. Der Werkvertrag wird für Lautenbag erst durch seine schriftliche Bestätigung verbindlich.
4. Jeder mit Lautenbag geschlossene Vertrag enthält die auflösende Bedingung, dass er sich nach alleinigem Ermessen von Lautenbag als ausreichend kreditwürdig erweist.
5. Der Kunde ist verpflichtet, die vertragsgegenständliche Ware nur zu dem vereinbarten Zweck zu verwenden.Verwendet der Kunde die Ware zweckentfremdet, ist Lautenbag berechtigt, eine Nachforderung gemäß den jeweils gültigen Sätzen von Lautenbag geltend zu machen.
6. Angaben zum Angebot, wie Eigenschaften, Maße, Farbe, Gewicht etc. sowie Angaben in Prospekten, die Lautenbag dem Angebot beilegt, sind annähernd und unverbindlich und erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Kommt zwischen dem Auftraggeber und Lautenbag keine Vereinbarung über die Ausführung der Arbeiten zustande, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Entwurf und alle anderen von Lautenbag zur Verfügung gestellten Hilfsmittel innerhalb von 30 Tagen zurückzugeben. Werden die zur Verfügung gestellten Mittel nicht innerhalb von 30 Tagen zurückgegeben, hat Lautenbag das Recht, den Auftraggeber von Rechts wegen in Verzug zu setzen und eine Geldbuße in Höhe von € 4.537,80 zu fordern, unbeschadet des Rechts von Lautenbag, eine zusätzliche Entschädigung zu verlangen.
7. Rechtshandlungen mit Untergebenen von Lautenbag verpflichten Lautenbag nicht, sofern sie nicht von Lautenbag schriftlich bestätigt wurden.
Preise und Angebote
8. Alle Angebote und Rechtshandlungen von Lautenbag erfolgen stets auf Basis der zum Zeitpunkt des Abschlusses gültigen Preise. Änderungen werden zu den dann aktuellen Preisen berechnet. Erhöhen sich nach Vertragsabschluss die Preise für Löhne, Sozialabgaben, Umsatzsteuer etc., auch wenn diese durch zum Zeitpunkt des Angebots vorhersehbare Umstände eintreten, können diese weitergegeben werden. Beträgt die Preisschwankung mehr als 2% des vereinbarten Umsatzes, sind beide Parteien berechtigt, die vollständige Zahlung zu verlangen.
Menge
9. Lautenbag hat das Recht, bei Lieferung von Drucksachen 10 % mehr oder weniger Drucksachen als vereinbart zu liefern, mit der Maßgabe, dass der Auftraggeber verpflichtet ist, 10 % mehr oder weniger zu erhalten oder zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
10. Lautenbag ist berechtigt, den Vertrag in Teillieferungen zu erfüllen. Jede Teillieferung kann in Rechnung gestellt werden; in diesem Fall muss die Zahlung gemäß den Bestimmungen von 42 ff. unten erfolgen.
11. Hinsichtlich der Mengen gelten ergänzend die Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Druckindustrie.
Produktionsmittel
12. Formulare und Formulare, die zum Erreichen der endgültigen Ware verwendet werden, bleiben, sofern diese nicht vom Auftraggeber bereitgestellt wurden, Eigentum von Lautenbag. Lautenbag ist nicht verpflichtet, diese aufzubewahren. Liefer- oder Fertigstellungszeiten
13. Angegebene Liefer- oder Fertigstellungszeiten sind ungefähre Angaben. Die (Fertigstellungs-)Zeiten wurden in der Erwartung festgelegt, dass Lautenbag keine Hindernisse für die Lieferung der Ware oder die Aufnahme der Arbeiten entstehen.
14. Ist ein bestimmter Liefertermin vereinbart, verlängert sich dieser automatisch, wenn eine von Lautenbag nicht zu vertretende Stagnation eintritt, wie zB Streik, Aussperrung, Krieg, Kriegsgefahr oder sonstige besondere Umstände.
15. Sind bestellte Waren nach Ablauf der Lieferung oder Lieferfrist vom Kunden nicht abgenommen worden, werden diese Waren auf seine Kosten und Gefahr zu seiner Verfügung gelagert. Lautenbag ist berechtigt, hierfür Lagerkosten zu berechnen.
16. Kann Lautenbag seinen Verpflichtungen nicht fristgerecht nachkommen, wird Lautenbag dies dem Auftraggeber unverzüglich unter Angabe der voraussichtlichen Dauer der Überschreitung der angegebenen Lieferfrist mitteilen.
Beenden
17. Geringfügige Abweichungen im Farbdruck, in Qualität, Schriftart, Farbe, Dicke usw. berechtigen nicht zur Beanstandung. Bei der Beurteilung, ob eine Lieferung außerhalb der zulässigen Grenzen abweicht, ist aus der Lieferung ein Durchschnitt zu ziehen.
18. Texte und/oder Weisungen eines Auftraggebers werden nach vorgegebenem Exemplar bzw. schriftlichem Auftrag bearbeitet. Bei Papier sind im Rahmen der Vereinbarung Abweichungen der Grammatur pro Quadratmeter nach oben und unten zulässig.
Absagen
19. Storniert der Auftraggeber den Auftrag und/oder verweigert er die Annahme der Ware, so ist er verpflichtet, die von Lautenbag bereits beschafften Materialien und Rohstoffe, ob be- oder verarbeitet, zum Selbstkostenpreis einschließlich Lohn und Sozialabgaben herauszugeben. nehmen. Der Kunde schuldet Lautenbag außerdem 1/3 des vereinbarten Preises als Entschädigung. Der Kunde ist auch verpflichtet, Lautenbag von Ansprüchen Dritter infolge der Stornierung des Auftrages und/oder der Ablehnung der Ware freizustellen.
20. Unbeschadet der Bestimmungen des vorstehenden Absatzes behält sich Lautenbag alle Rechte vor, die vollständige Einhaltung der Vereinbarung und/oder eine vollständige Entschädigung zu fordern.
Auftragsänderung
21. Änderungen des ursprünglichen Auftrages gleich welcher Art (auch im Text, im Satz, in der Bearbeitung oder Platzierung von Klischees oder Fotolithographien etc.), die schriftlich oder mündlich durch oder im Auftrag des Auftraggebers vorgenommen werden , die höhere Kosten verursachen, als im Angebot zu erwarten waren, werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.
22. Vom Auftraggeber nach Auftragserteilung noch gewünschte Änderungen in deren Ausführung hat der Auftraggeber Lautenbag rechtzeitig schriftlich mitzuteilen. Werden die Änderungen mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, geht das Risiko für die Umsetzung der Änderungen zu Lasten des Auftraggebers.
23. Vom Kunden vorgenommene Änderungen in der endgültigen Form können dazu führen, dass die für die Änderungen vereinbarte Lieferzeit von Lautenbag unzumutbar überschritten wird.
Zusätzliche Arbeit
24. Die Arbeit umfasst nur das, was zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wurde. Mündlich oder schriftlich bestellte Mehrarbeiten vor oder während der Ausführung der Arbeiten sind abrechnungsfähig.
25. Lautenbag im Zusammenhang mit dem zu produzierenden Auftrag entstehende Kosten, die unverschuldet verursacht werden, können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
Transport
26. Der Versand erfolgt auf die von Lautenbag angegebene Weise, wenn keine Versandart von Lautenbag angegeben wurde, erfolgt der Versand auf Kosten des Auftraggebers. Wünscht der Auftraggeber eine Sendung auf anderem Wege, etwa per Eil- oder Expressversand, so gehen die damit verbundenen Mehrkosten zu seinen Lasten.
Werbepause
27. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk bzw. die Ware unverzüglich nach Ablieferung bzw. Fertigstellung gründlich auf Mängel zu untersuchen und, falls vorhanden, Lautenbag unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen.
28. Zeigt der Auftraggeber Lautenbag Mängel nicht innerhalb von 8 Tagen an, oder bei einem Kurzauftrag wie z. B. Anzeigen etc. in dem der Kaufgegenstand geliefert oder geliefert wurde, entfällt jegliches Reklamationsrecht.
29. Lautenbag muss es ermöglicht werden, eingereichte Reklamationen zu prüfen.
Eigentumsvorbehalt
30. Alle von Lautenbag gelieferten Waren, die sich noch beim oder unter dem Kunden befinden, verbleiben bis zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung aller, die der Kunde aufgrund der von Lautenbag gelieferten oder zu liefernden Waren, der damit verbundenen Aktivitäten durchgeführt oder durchgeführt hat oder damit zusammenhängende tätigkeitsbezogene Ansprüche aus Vergütungen, die Lautenbag geschuldet werden, sind Eigentum von Lautenbag.
31. Lautenbag behält sich auch das Eigentum an den Waren vor, die der Kunde Lautenbag aufgrund früherer oder späterer Vereinbarungen schuldet oder schulden wird, aufgrund derer Lautenbag Waren geliefert hat oder liefern wird und/oder zusätzlich zur Lieferung Arbeiten ausgeführt hat oder ausführen wird oder hat aufgrund eines Versäumnisses des Käufers und/oder Auftraggebers eine angemessene Sicherheit für seine oben genannte Verpflichtung geleistet hat.
32. Lautenbag behält sich hiermit das Verpfändungsrecht im Sinne von Artikel 3: 237 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches zur zusätzlichen Sicherung von Forderungen außer den in Artikel 3 genannten Forderungen an gelieferten Waren vor, die durch Zahlung in Eigentum übergegangen sind und die sind immer noch in den Händen von Lautenbag. 3:92 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs, Lautenbag durfte haben.
Haftung
33. Lautenbag haftet niemals für Fehler im Text und/oder Design oder der gelieferten Ware.
34. Lautenbag haftet niemals für Fehler von Dritten, die mit der Ausführung des Auftrags beauftragt wurden.
35. Die Haftung von Lautenbag ist auf den Betrag begrenzt, der von der (Schadens-)Versicherung ausgezahlt wird. Leistet der Versicherer aus welchen Gründen auch immer nicht, ist der Schaden von Lautenbag auf den Rechnungsbetrag der letzten Rechnung von Lautenbag begrenzt.
36. Lautenbag haftet niemals für Folge- und/oder Betriebsschäden.
Urheberrechte
37. Das Urheber- und ausschließliche Zeichnungs- oder Modellrecht hinsichtlich des vorläufigen und endgültigen Entwurfs sowie der Entwurfszeichnungen, Modelle, Ausführungs- und Detailzeichnungen liegen bei Lautenbag, solange zwischen Lautenbag und der keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wird Auftraggeber mit der Übertragung des Urheberrechts, verbleiben diese Rechte bei Lautenbag.
38. Lautenbag behält sich alle geistigen Eigentumsrechte an allen von Lautenbag zur Verfügung gestellten Entwürfen, Abbildungen, Zeichnungen, Modellen, Texten, Textvorschlägen etc. vor.
39. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, umfasst der Auftrag von Lautenbag nicht die Recherche über das Bestehen von Marken-, Zeichen- oder Designschutz, Patent-, Urheber- und Bildnisrechten Dritter. Gleiches gilt für die Recherche der Möglichkeiten solcher Absicherungen für den Auftraggeber.
40. Lautenbag bleibt jederzeit berechtigt, das Design als Werbematerial zu verwenden.
41. Wenn der Auftraggeber alle seine Verpflichtungen gegenüber Lautenbag erfüllt hat, erhält der Auftraggeber das Recht, das hergestellte Produkt zu verwenden, soweit es sich auf das Recht zur Veröffentlichung und Vervielfältigung gemäß dem im Auftrag vereinbarten Bestimmungsort und/oder der Verbreitung bezieht… Ist über den Verbleib oder die Auflage nichts festgelegt, gelten die Erstverwendung und die Erstauflage als vereinbart.
Zahlung
42. Alle Rechnungen von Lautenbag sind ohne Aufrechnung, Aussetzung oder Skonto innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Wenn der Kunde Lautenbag innerhalb dieser Frist nicht den vollen Betrag bezahlt hat, befindet sich der Kunde von Rechts wegen in Verzug.
43. Der Auftraggeber schuldet die gesetzlichen (Handels-)Zinsen auf den ausstehenden Betrag für die Zeit, in der der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug ist.
44. Alle außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten, die Lautenbag für die Eintreibung ihrer Forderung aufwenden muss, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
45. Alle Forderungen von Lautenbag sind sofort fällig und zahlbar, wenn:
a) der Kunde für insolvent erklärt wird,
b) der Kunde beantragt Zahlungseinstellung,
c) der Auftraggeber einen Antrag auf Zulassung zum Umschuldungsgesetz für natürliche Personen stellt.
46. Lautenbag ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine Anzahlung von mindestens 25 % zu verlangen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wenn der Vertrag aufgrund eines Verzugs seitens Lautenbag aufgelöst wird, hat der Käufer und/oder Auftraggeber das Recht auf Rückerstattung der geleisteten Anzahlung sowie auf Schadensersatz, wie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen näher geregelt, die in jedem Fall beinhaltet die gesetzlichen Zinsen auf den von ihm im Voraus gezahlten Betrag.
Streitigkeiten und andere Bestimmungen
47. Für alle Streitigkeiten zwischen Lautenbag und dem Kunden gilt niederländisches Recht.
48. Für Streitigkeiten zwischen Lautenbag und dem Käufer bzw. Auftraggeber ist ausschließlich das zuständige Gericht am Wohnort von Lautenbag zuständig, sofern dem keine zwingende Bestimmung entgegensteht.
49. Sollte eine dieser Bestimmungen nichtig oder anfechtbar sein, gelten die anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiterhin.